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Revisionssicherheit in topfact Archiv! bestätigt

Die digitale Archivierung unterliegt rechtlichen Anforderungen

Die Nutzung digitaler Archive für Unternehmensdokumente entfalten Ihren vollen Nutzen vor allem, wenn auf die parallele analoge Archivierung von Dokumenten verzichtet werden kann. Damit digitale Kopien die gleiche Rechtskraft entfalten wie die analogen Originale, hat der Gesetzgeber spezifische
Vorgaben hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Integrität von digitalen Dokumenten erlassen. Diese sind abgeleitet aus dem Handelsgesetzbuch sowie der Abgabenordnung und wurden in den GoBD und GoB  festgehalten.

topfact AG Zertifizierung nach GoBD, GoB, DSGVO, BDSG, HGB

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Neben organisatorischen Vorgaben muss die verwendete Software zur digitalen Archivierung den Anforderungen genügen. Der topfact AG wurde die technische Erfüllung der Anforderungen von unabhängiger Seite bestätigt. Zur Anwendung kam dabei der verbreitete Prüfungsstandard der Wirtschaftsprüfer für Softwarezertifizierung IDW PS 880. Damit kann das topfact Archiv! zur digitalen Archivierung von rechtlich relevanten Dokumenten genutzt werden. Für Ihren Nachweis der Verfahrenssicherheit empfehlen wir Ihnen ergänzend dazu, die topfact-Verfahrensbeschreibungen durchzuführen. So erfüllen Sie auch die organisatorischen Anforderungen für die digitale Archivierung.

weitere Informationen zur Zertifizierung der topfact Produkte

Über topfact AG

Organisationsoptimierungen verschaffen Ihnen Freiräume und verbessern die Erträge. Die topfact AG organisiert Geschäftsprozesse sowie den Dokumentenfluss von Unternehmen und ist der Spezialist für mehr Nachhaltigkeit und Effizienz im Büro.

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83022 Rosenheim

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