Revisionsicherheit in topfact Archiv! bestätigt
Die digitale Archivierung unterliegt rechtlichen Anforderungen
Die Nutzung digitaler Archive für Unternehmensdokumente entfalten Ihren vollen Nutzen vor allem, wenn auf die parallele analoge Archivierung von Dokumenten verzichtet werden kann. Damit digitale Kopien die gleiche Rechtskraft entfalten wie die analogen Originale, hat der Gesetzgeber spezifische
Vorgaben hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Integrität von digitalen Dokumenten erlassen. Diese sind abgeleitet aus dem Handelsgesetzbuch sowie der Abgabenordnung und wurden in den GoBD und GoB festgehalten.
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Neben organisatorischen Vorgaben muss die verwendete Software zur digitalen Archivierung den Anforderungen genügen. Der topfact AG wurde die technische Erfüllung der Anforderungen von unabhängiger Seite bestätigt. Zur Anwendung kam dabei der verbreitete Prüfungsstandard der Wirtschaftsprüfer für Softwarezertifizierung IDW PS 880. Damit kann das topfact Archiv! zur digitalen Archivierung von rechtlich relevanten Dokumenten genutzt werden. Für Ihren Nachweis der Verfahrenssicherheit empfehlen wir Ihnen ergänzend dazu, die topfact-Verfahrensbeschreibungen durchzuführen. So erfüllen Sie auch die organisatorischen Anforderungen für die digitale Archivierung.